Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8411
OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99 (https://dejure.org/1999,8411)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.1999 - 2 Ss 34/99 (https://dejure.org/1999,8411)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - 2 Ss 34/99 (https://dejure.org/1999,8411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendstrafe: Schwere der Schuld - Bemessung der Strafe - Erziehungsgedanke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 658
  • StV 2001, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99
    Für die Entscheidung, ob (wegen der Schwere der Schuld) Jugendstrafe verhängt werden soll (§ 17 Abs. 2 JGG ) und wie sie im Einzelfall zu bemessen ist (§ 18 Abs. 2 JGG ), sind in erster Linie das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte maßgebend (BGHSt 15, 224; 16, 263).
  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 111/80

    Berücksichtigung des Alters des Opfers als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99
    Dies schließt zwar nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH, Urteil vom 22. April 1980 - 1 StR 111/80 -).
  • OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05

    Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Erziehungsgedanke

    Folglich sind neben einem straffreien Verhalten der Angeklagten vor der Tat vor allem auch eine positive Entwicklung nach der Tat zu berücksichtigen ( so auch BGH StV 1998, 332; StV 1988, 307; OLG Brandenburg StV 2001, 175).

    Grundsätzlich bestimmt im Einzelfall der Tatrichter das Verhältnis der Strafzwecke (BGH StV 1982, 335), wobei eine reine Schuldstrafe aber grundsätzlich unzulässig ist (OLG Brandenburg StV 2001, 175).

  • KG, 17.02.2012 - 1 Ss 540/11

    Schwere der Schuld; Erfordernis der erzieherischen Einwirkung mit Jugendstrafe

    Die Begründung, trotz seiner positiven Entwicklung nach dem erstinstanzlichen Urteil sei es erforderlich, eine Jugendstrafe zu verhängen, weil er den Zeugen nicht unerheblich verletzt habe und die Folgen der Tat für den Zeugen schwer wiegen (UA S. 8), genügt den besonderen Begründungserfordernissen (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2007, 475) hinsichtlich eines aktuell bestehenden Erziehungsbedürfnisses nicht; denn unabhängig davon, dass der geschädigte Zeuge nach den Feststellungen bereits zwei Wochen nach der Tat seinen Dienst als Polizist wieder angetreten hat und Darlegungen, inwieweit er sonst schwer unter der Tat gelitten hat, fehlen, ist die positive Entwicklung des Angeklagten nach der Tat ausdrücklich und nicht nur - wie geschehen - floskelhaft zu berücksichtigen (vgl. Senat aaO.; OLG Hamm aaO., OLG Brandenburg StV 2001, 175, 176 = StV 1999, 658).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 44/21

    Jugendstrafe: Verhängung wegen Schwere der Schuld

    Im Allgemeinen aber setzt die mit der Schwere der Schuld begründete Jugendstrafe deren erzieherische Notwendigkeit voraus (OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 241 m. Anm. Böhm; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.06.1999 - 2 Ss 34/99, juris Rn. 7; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 58; a.A. BGH, Beschluss vom 06.05.2013 - 1 StR 178/13, juris Rn. 9 [nicht tragend]; Radtke aaO. Rn. 60).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht